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Smart Tachograph 2: Alle Informationen

Ab August 2023 ist der Fahrtenschreiber der 2. Generation Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen. In diesem Artikel haben wir alles Wissenswerte über die bevorstehenden Veränderungen zusammengestellt – warum sie notwendig sind, welche neuen Möglichkeiten dadurch entstehen und was dies im Endeffekt für Ihr Unternehmen bedeutet!

Intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation - was ist neu?

Von analog über digital bis hin zum Smart Tachograph. Da stellt sich unweigerlich die Frage: Warum? Um die aktuellsten, gesetzlichen Sicherheitsanforderungen der Europäischen Kommission (zuletzt im Rahmen des Mobilitätspakets) und deren Durchsetzung durch die jeweiligen Behörden zu unterstützen, sind entsprechende, technologische Aktualisierungen an der Hardware notwendig gewesen.

Auch wenn es auf den ersten Blick wie eine Belastung erscheinen mag, ist es mit jedem Update für Fahrer und Fuhrparkverwalter einfacher geworden, sämtliche Arbeitsaktivitäten schnell nachzuvollziehen sowie neue effizienter zu planen. Das Ziel der intelligenten Fahrtenschreiber der neuesten Version 2 folgt dem eingeschlagenen Weg.

Die Fahrtenschreiber der zweiten Generation (G2v2) weisen im Vergleich zu den intelligenten Fahrtenschreibern der ersten Generation mehrere Verbesserungen auf und erhalten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 – Vorschriften für Fahrtenschreiber im Straßenverkehr - mehrere neue Funktionen.

1. Aufzeichnungen über Grenzübertritte

Das Satellitennavigationssystem Galileo (GNSS) wurde um grenzüberschreitende Registrierungsaufzeichnungen erweitert. Die neue Fahrtenschreibergeneration zeichnet die Position und Zeit von Grenzübertritten automatisch auf und verlangt darüber hinaus, dass der Fahrer die Be-/Entladevorgänge zusammen mit der Art der Ladung, d. h. Passagiere oder Güter, registriert. Entsprechend reduziert dies Manipulationsrisiken durch eine verbesserte Dokumentation von Kabotagefahrten und Fahrereinsätzen.

2. Verpflichtende Anbindung (Schnittstelle) zum Intelligent Transportation System (ITS) mit möglichen Software-Updates

Die Ausstattung der Fahrtenschreiber mit der ITS-Schnittstelle ist nun verpflichtend und bietet dadurch auch erweiterte Kommunikationsmöglichkeiten mit externen Flottenmanagementsystemen via Bluetooth. Darüber hinaus stellen die neuen Fahrtenschreiber sicher, dass im Falle zukünftiger regulatorischer Änderungen einfache Software-Updates statt eines Hardware-Upgrades ausreichen werden, um deren Einhaltung sicherzustellen.

3. Dedizierte Kurzstreckenkommunikation überträgt Fahrzeiten

Ähnlich wie beim Smart Tachograph der ersten Generation werden die Daten im internen Speicher abgelegt, wovon wiederum ein Teil den Kontrollbehörden zum Ablesen aus der Ferne zur Verfügung steht. Aufgrund der optimierten Lesefähigkeiten für den Nahbereich stellen die intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 jedoch sicher, dass Behörden Zugriff auf mehr Daten als zuvor haben. Darunter fallen beispielsweise nun auch aktuelle Lenkzeiten.

Der Fernzugriff auf zusätzliche Informationen, ohne ein Fahrzeug anhalten zu müssen, verbessert den Prozess der Überprüfung. Für Unternehmen und Fahrer, die sich gewissenhaft an die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitregeln halten, sinkt dadurch die Wahrscheinlichkeit, für eine vollständige Straßenkontrolle angehalten zu werden.

4. Erhöhter Speicher

Mit Hilfe der G2v2-Tachographenkarten wird die Speicherkapazität der Fahrerkarten von 28 auf 56 Tage erhöht. Dadurch können Flottenmanager größere Fahr- und Ruhezeiten überwachen und folglich sicherzustellen, dass die vorgegebenen Pausen ordnungsgemäß eingelegt werden. Weiters hilft dies den Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

Der Wechsel auf die neue Fahrerkartengeneration ist optional und nicht verpflichtend. Neuausstellungen oder Erneuerungen von Tachographenkarten durch Behörden erfolgen entsprechend auf Basis des neuen Kartenmodells. Alle vorhandenen Fahrtenschreiberkarten sind mit den Fahrtenschreibern der zweiten Generation kompatibel und vice versa.

Letztendlich beruht die Erweiterung des Kartenspeichers auf der Zunahme der kontrollpflichtigen Tage im Straßenverkehr.

Wann muss ich auf die intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation umsteigen?

August 2023 ist zwar die lauteste Frist, aber auch nur die erste. Dies hat zur Folge, dass sie nur für auf dem Markt zugelassene Neufahrzeuge gilt, die über 3,5 Tonnen wiegen und für den internationalen Transport bestimmt sind. Für alle vor diesem Datum zugelassenen Fahrzeuge, die mit älteren Fahrtenschreibermodellen betrieben werden, gelten andere Fristen.

Die wichtigsten Termine für die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers Version 2:

21. August 2023 - In allen neu zugelassenen Fahrzeugen im internationalen Verkehr mit einem zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr müssen intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation eingebaut werden.

31. Dezember 2024 - In allen international eingesetzten Fahrzeugen mit einem zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr, die derzeit mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern fahren, müssen intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation eingebaut werden.

21. August 2025 - Alle international eingesetzten Fahrzeuge, die mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Version 1 ausgestattet sind, müssen den Fahrtenschreiber mit der zweiten Generation ersetzen.

1. Juli 2026 - Alle Neufahrzeuge über 2,5 Tonnen, die im internationalen Straßentransport oder in der Kabotage eingesetzt werden, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 ausgestattet sein.

Kompatibilität mit Telematikgeräten von GPS360®

Die von uns verwendete GPS-Hardware ist zur Gänze kompatibel mit der zweiten Generation der intelligenten Tachographen.

Wenn Sie Fragen zur Umstellung auf intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation haben oder Ihren Flottenmanagement-Softwareanbieter wechseln möchten, um mit der neuen Technologie kompatibel zu sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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Ob Beratung oder GPS-Hardware-Einbau - Unser mobiles Personal kümmert sich gerne vor Ort um Ihre Anliegen.

 
 
 
 
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